Häufige Fragen (FAQ)
Ich habe eine Überweisung vom Hausarzt. Wie kann ich einen Termin in der Praxis machen?
Mit einer normalen Überweisung können Sie telefonisch oder über unseren Online-Buchungskalender einen Termin ausmachen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen oder sollten weitere Absprachen notwendig werden, empfehlen wir Ihnen, direkt in der Praxis vorbeizukommen.
Ich habe jetzt einen Termin in 3 Monaten erhalten. Laut meinem Hausarzt ist die Vorstellung jedoch eher notwendig. Was kann ich tun?
Ihr Hausarzt hat in dringenden Fällen die Möglichkeit, eine spezielle Überweisung als Hausarztvermittlungsfall auszustellen. Hierfür muss unsere Betriebsstättennummer (791920300) sowie der Terminus „Hausarztvermittlungsfall“ auf der Überweisung stehen. Alternativ könnte der Hausarzt Ihnen eine Dringlichkeit bescheinigen, indem ein 12-stelliger Code auf der Überweisung vermerkt wird. Mit diesem Code können Sie sich über die Terminservicestelle der KV unter der Telefonnummer 116 117 einen Termin vermitteln lassen.
Was soll ich zum ersten Termin alles mitbringen?
Bitte bringen Sie neben der Überweisung vom Haus- oder Facharzt, Ihre Krankenversichertenkarte, sämtliche die Beschwerden betreffenden Vorbefunde (zum Beispiel Kardiologie, HNO, vorherige pneumologische Vorstellungen), Krankenhausberichte, Ihren Medikamentenplan und aktuelle Röntgen- oder CT-Befunde mit.
Soll ich die Röntgen-CD auch mitbringen?
Unbedingt! Wir machen uns gerne selbst einen Eindruck, wie Ihre Lunge im Bild aussieht. Sollten Sie keine CD erhalten haben, gehen Sie bitte vor dem Termin in die ausführende Radiologie, um eine CD brennen zu lassen.
Wann soll ich die Befunde abgeben?
Bitte geben Sie alle relevanten Vorbefunden, Röntgen-CDs und Medikamentenpläne bei der Anmeldung ab. So können die Befunde gescannt und die Röntgen-CD eingelesen werden. Sie erhalten alle Ihre Befunde wieder zurück.
Ich kann meinen vereinbarten Termin leider nicht wahrnehmen. Wie kann ich Sie erreichen?
Falls Sie aufgrund von Krankheit oder organisatorischen Gründen Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen unter unserer E-Mail-Adresse kontakt@lungenpraxis-mueller.de oder per Telefon abzusagen und sich sobald möglich über unseren Online-Terminkalender einen Termin zu buchen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei Absage einer Erstkonsultation kein zeitnaher Termin zur Verfügung stehen wird.
Ich bin bereits Patient/Patientin in Ihrer Praxis. Brauche ich jedes Mal eine Überweisung?
Nein, Sie benötigen nur bei der Erstvorstellung eine Überweisung oder wenn zum Beispiel ein Hausarztwechsel erfolgt ist. Für reguläre Kontrolluntersuchungen benötigen wir keinen Überweisungsschein.
Ich mache eine Allergen-Immuntherapie/ Desensibilisierung/ Hyposensibilisierung in Ihrer Praxis und habe jetzt einen Infekt. Kann ich trotzdem zur Spritze kommen?
Nein, bei einem Infekt müssen wir die Therapie leider pausieren. Bitte stellen Sie sich nach Ihrer Genesung selbständig in unserer Praxis wieder vor.
Mein Spray/mein Medikament ist alle. Wie komme ich an eine Nachverordnung?
Sie können Ihren Rezeptwunsch per E-Mail oder Telefon an uns richten. Voraussetzung für die Verordnung eines digitalen Rezeptes ist jedoch, dass Ihre Krankenversichertenkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen wurde. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie in der Praxis vorbeikommen, um ein Rezept zu erhalten.
Wo kann ich bei Ihnen parken?
Es gibt die Möglichkeit, auf den Parkplätzen vor der Praxis bezahlpflichtig zu parken, jedoch sind die Plätze sehr begrenzt. Wir empfehlen Ihnen, das Parkhaus im Marktcenter oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Sind Sie eine barrierefreie Praxis?
Leider nein, wir sind seit 1995 in der Schopenhauerstraße 37 zu finden. Es finden sich 3 Stufen mit Handlauf vor dem Gebäude sowie 12 Stufen bis zum Praxis-Eingang. Sollten Sie Hilfe mit Ihrem Rollator benötigen, helfen wir Ihnen gerne. Sollten Sie jedoch hochgradig geheingeschränkt sein, empfehlen wir Ihnen, einen Transportdienst zu nutzen
Können Sie mir für den Transportdienst einen Krankentransportschein ausstellen?
Die Ausstellung eines Transportscheins ist ab einer Pflegebedürftigkeit mit dem Pflegegrad 3 + dauerhafter Mobilitätseinschränkung sowie bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) und/oder „Bl“ (Blindheit) und/oder „H“ (Hilflosigkeit) möglich.